Genehmigungen


  • Damit ich auf Ihrem Gelände fliegen darf, unterschreiben Sie zuvor einen Befliegungsauftrag.

  • Wenn Sie nicht der Grundstücksbesitzer sind, brauchen Sie die Erlaubnis des Eigentümers bzw. allen Nutzungsberechtigten (Eigentümer, Vermieter, Pächter, Verpächter) .

  • Müssen benachbarte Grundstücke überflogen werden, benötige ich auch von diesen Eigentümern eine Genehmigung zum Überfliegen.

  • Die Flughöhe beträgt ohne Ausnahmegenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde max. 100m.

  • Im Fall von Regen, Schneefall oder zu starkem Wind wird kein Flug gemacht.